Kurzzeitpflege – unser Ziel!
Sich wie zu Hause fühlen, ist in erster Linie von den betreuenden Menschen abhängig. Deshalb kümmern sich speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um unsere Gäste. Sie sorgen für ganzheitliche Pflege und individuelle Förderung des Einzelnen in der Gemeinschaft.
Kurzzeitpflege – was ist das?
Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen.
Kurzzeitpflege – wann?
Für den Bedarf kann es unterschiedliche Gründe geben:
Zur Pflegeübernahme bei Erkrankung oder Kur der Pflegeperson. Zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Pflegeperson.
Als Krankenhausnachsorge bedingt durch die soziale Situation (z.B. alleine lebend), Überforderung der Pflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation.
Kurzzeitpflege – wer trägt die Kosten?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach SGB XI können die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Kundenberaterin, sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne.
Unsere Kurzzeitpflegeeinrichtung bietet Ihnen:
- Aktivierende Pflege und Betreuung durch unser Fachpersonal
- Behandlungspflege entsprechend der Verordnung Ihres behandelnden Arztes
- Krankengymnastik (nach ärztlicher Verordnung)
- Mobilisation
- Ärztliche Versorgung durch den Hausarzt (im Notfall durch Krankenhausärzte)
- Mehrere Mahlzeiten aus unserer Küche mit Diät und Menüauswahl