Die Urlaubs- und Verhinderungspflege trägt der Tatsache Rechnung, dass den Pflegepersonen bei der Pflege ein erhebliches Ausmaß an psychischen und physischen Anstrengungen abverlangt wird und viele Pflegepersonen oft selbst schon im fortgeschrittenen Alter und nicht mehr gesund sind.
Erkrankt die Pflegeperson oder fährt sie in Erholungsurlaub, gerade auch um neue Kräfte für die Fortsetzung der Pflegetätigkeit zu sammeln, soll dies nicht dazu führen, dass der Pflegebedürftige unversorgt bleiben muss. Gleiches gilt bei anderen wichtigen Gründen wie Erkrankung von nahen Angehörigen der Pflegeperson.
In diesen Fällen hat der Pflegebedürftige für die Dauer von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr Anspruch auf eine qualifizierte Pflege, die er in der Sentas in Anspruch nehmen kann.