Charakteristisch für unser qualifiziertes Team ist seine Flexibilität und Kundenorientiertheit. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kompetente Fachkräfte aus den Bereichen Pflege und Betreuung und zeichnen sich durch hohes, persönliches Engagement aus. Neueste pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in medizinischen Behandlungs-, Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten fließen kontinuierlich in die tägliche Arbeit ein.
Weiterbildung und Selbstreflexion ist für alle Teammitglieder eine Selbstverständlichkeit. Die Reflexion des Handelns im Team bedingt ein breites Angebot, das es uns ermöglicht auf individuelle Bedürfnisse unserer Gäste einzugehen.
Ziel ist die Nachhaltigkeit des Handelns im Team, zum Wohle des einzelnen Besuchers auf der Grundlage der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Kurzfassung)
Art. 1
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Art. 2Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Art. 3
Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Art. 4
Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Art. 5
Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Art. 6
Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Art. 7
Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seine Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Art. 8
Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Quelle: bpa Qualitätshandbuch für den stationären Bereich, Berlin 2009